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   OLG Köln, 19.01.2012 - 21 UF 19/12   

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https://dejure.org/2012,28544
OLG Köln, 19.01.2012 - 21 UF 19/12 (https://dejure.org/2012,28544)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2012 - 21 UF 19/12 (https://dejure.org/2012,28544)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 21 UF 19/12 (https://dejure.org/2012,28544)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.03.2009 - 16 Wx 44/09

    Aufhebung der Sicherungshaft, da die Abschiebung des Betroffenen nicht innerhalb

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 21 UF 19/12
    Dazu gehören auch die Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe, soweit sie dem Schutz des Einzelnen dienen (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen, a.a.O., Rn. 5 und 7), und bei Zweifeln über die Minderjährigkeit des Betroffenen ist zugunsten des Betroffenen zu entscheiden (so auch OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2009 in einer Abschiebungshaftsache, veröffentlicht in OLGR Köln 2009, 811 f.).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 21 UF 19/12
    Insoweit entspricht es nämlich insbesondere der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Asylverfahren, dass bei Ungewissheit über den Tag der Geburt bei Minderjährigen von dem innerhalb des bekannten Geburtsjahres spätestens möglichen Geburtsdatum auszugehen ist (so schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.07.1994 in dem Verfahren 9 C 156/83, veröffentlicht unter anderem in NJW 1985, 576 f., und aus jüngerer Zeit etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 29.08.2005 in dem Verfahren 12 B 1312/05, veröffentlicht in NVwZ-RR 2006, 574 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 12 B 1312/05
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 21 UF 19/12
    Insoweit entspricht es nämlich insbesondere der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Asylverfahren, dass bei Ungewissheit über den Tag der Geburt bei Minderjährigen von dem innerhalb des bekannten Geburtsjahres spätestens möglichen Geburtsdatum auszugehen ist (so schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.07.1994 in dem Verfahren 9 C 156/83, veröffentlicht unter anderem in NJW 1985, 576 f., und aus jüngerer Zeit etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 29.08.2005 in dem Verfahren 12 B 1312/05, veröffentlicht in NVwZ-RR 2006, 574 ff.).
  • VG Gera, 27.10.2020 - 4 K 203/20

    Unbegleitete Minderjährige, Asylverfahren, Asylverfahrensrecht, Verfahrensfehler,

    Bei Ungewissheit über den Tag der Geburt gebietet es das auch in § 12 VwVfG zum Ausdruck kommende gesetzliche Prinzip eines umfassenden Schutzes Minderjähriger von dem innerhalb des bekannten Geburtsjahres spätestens möglichen Geburtsdatum auszugehen, sodass der Kläger als am 31. Dezember 1998 geboren gilt und ein Lebensjahr jeweils erst mit Ablauf des 31. Dezember der nachfolgenden Jahre vollendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 156.83 -, Rn. 11, juris; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 19. Januar 2012 - Il-21 UF 19/12 -, juris).
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